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Hohrüti- / Forchstrasse, Lückenschliessung Radweg / Verkehrsanordnung

Verkehrsanordnung Höchstgeschwindigkeit 60km/h (Ausdehnung) zur öffentlichen Auflage Projekt Staatsstrassen und Landerwerbsplan gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Strassengesetz (StrG).

Im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Küsnacht, Forch, Hohrütistrasse

Zusammenhang mit dem Radwegneubau wird der bestehende Innerortsbereich "Forch" und die Höchstgeschwindigkeit 60km/h in Richtung Rütihof um circa 120 Meter ausgedehnt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

6. Juni 2019
Kantonale Baudirektion / Tiefbauamt