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Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung

Mit Beschluss BK18-487 vom 11. Dezember 2018 genehmigte die Baukommission Küsnacht den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer, Herr David Erny, und den neu bestimmten Nachführungsgeometern Herren Thomas Hew und Martin Scherrer. Alle genannten Personen sind patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Beschluss der Baukommission können während der vorstehenden erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht, beim Bausekretariat, Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, eingesehen werden.

17. Januar 2019
Die Baukomission Küsnacht