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Förderreglement Energie 2019-2021 / Genehmigung

Die Gemeindeversammlung hat am 3. Dezember 2018 für die Umsetzung des Programms Energie Küsnacht 2019–2021 einen Rahmenkredit von Fr. 1'050'000.– bewilligt. Der Gemeinderat hat das zugehörige Förderreglement Energie 2019-2021 am 12. Dezember 2018 genehmigt. Das Reglement präzisiert die Verwendung des Kredits, die Förderbedingungen und die Förderansätze für Projekte zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Stromproduktion mit erneuerbaren Energien.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der Beschluss des Gemeinderates und das Förderreglement Energie 2019-2021 liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Bausekretariat, 2. Stock) zur Einsicht auf.

10. Januar 2019
Der Gemeinderat