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Küsnacht stimmt über verbesserte Zugänge zur SBB-Personenunterführung ab

Im Februar 2017 haben die Küsnachterinnen und Küsnachter die beiden Bauprojekte zum Areal Zürichstrasse abgelehnt. Klar zugestimmt haben sie hingegen der Option, diese Bauprojekte mit der Sanierung und Erweiterung der SBB-Personenunterführung zu ergänzen. Nun gelangt dieser Kredit als separates Projekt erneut an die Urne.

Nach der Ablehnung der beiden Vorlagen zum Areal Parkplatz Zürichstrasse im Februar 2017 blieben wichtige Fragen offen. Um das Abstimmungsresultat richtig einordnen und die Weichen für die Zukunft korrekt stellen zu können, liess der Gemeinderat eine Bevölkerungsumfrage durchführen. Eine der zentralen Fragen lautete, was in absehbarer Zeit mit dem Areal Zürichstrasse geschehen soll.

Die Befragung war dank der grossen Beteiligung ein Erfolg: Über 2000 Küsnachterinnen und Küsnachter nahmen daran teil. "Der Gemeinderat dankt allen, die sich Zeit dafür genommen haben" sagt Gemeindepräsident Markus Ernst. "Sie liefert uns wichtige Erkenntnisse für die Zukunft."

Der Gemeinderat hat sich nun in einem ersten Schritt mit der SBB-Personenunterführung befasst. Diesbezüglich ist das Umfrageresultat klar und bestätigt auch, was die Zentrumsabstimmung gezeigt hat: Rund 60% der Küsnachterinnen und Küsnachter wünschen sich eine Verbesserung des SBB-Zugangs. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, den Kredit für die Sanierung und Verbesserung der Zugänglichkeit im November 2017 an die Urne zu bringen.

Koordination mit der SBB bedingt lange Vorausplanung

"Die Erweiterung der SBB-Unterführung muss wegen der vorübergehenden Sperrung von Geleisen während der Sommerferien weit im Voraus mit der SBB koordiniert werden" erklärt Albi Thrier, Leiter Tiefbau der Gemeindeverwaltung. Für die ursprünglichen Bauprojekte auf dem Areal Zürichstrasse hatte die SBB deshalb frühzeitig ein Zeitfenster reserviert, während dem die Arbeiten an der Unterführung hätten stattfinden können. Falls die Küsnachter der Verbesserung der Unterführung im November zustimmen, könnte der Bau 2019/2020 realisiert werden. Würde die Abstimmung später angesetzt, müssten neue Zeitfenster nach 2020 ermittelt werden.

Die zu erwartenden Kosten werden bei rund 9 Millionen Franken liegen. Der Betrag ist höher als der Kredit in der Abstimmung vom 12. Februar 2017 mit 5,2 Mio. Franken. Dazu nochmals der Leiter Tiefbau: "Einerseits waren bei beiden Bauprojekten Kosten von 2,8 Millionen Franken für die bergseitig der Geleise liegenden Rampen, Treppe und Lift bereits in den Hauptvorlagen enthalten. Andererseits sind die Kosten tatsächlich etwas höher als bei der ursprünglichen Abstimmung, da es sich nun um eine Einzelbaustelle handelt und zusätzliche Anpassungsarbeiten erforderlich sind."

Weitere Ergebnisse der Umfrage

Der Gemeinderat wird sich in den nächsten Wochen mit den weiteren Ergebnissen der Umfrage befassen, insbesondere mit den langfristigen Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung zum Areal Zürichstrasse. Über allfällige weitere Schritte wird die Bevölkerung im Anschluss informiert und die Umfrageergebnisse werden veröffentlicht.

Das Projekt zur Sanierung und Erweiterung der SBB-Unterführung

Die SBB-Unterführung soll heller, sicherer und behindertengerecht werden. Dank Rampen und Liften wird die Unterführung wesentlich angenehmer. Insbesondere Personen, die nicht gut zu Fuss sind oder Gepäck, Kinderwagen oder Velos mit sich führen, können den SBB-Zugang bequemer benützen.

Weitere Infos zum Projekt siehe unter www.kuesnacht.ch/page/492.

Die Bevölkerungsbefragung und der Datenschutz

Die Bevölkerungsbefragung hat Kantonsrat Hans-Peter Amrein veranlasst, eine Meldung beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich (dsb) zu machen. Die Gemeinde hat sich daraufhin umgehend beim dsb nach dessen Einschätzung erkundigt. Sie hat auch die Anpassung oder den Stopp der Befragung erwogen, falls sich herausgestellt hätte, dass diese nicht datenschutzkonform wäre. In einer mündlichen Rückmeldung hat der dsb das Vorgehen der Bevölkerungsbefragung jedoch als unbedenklich eingestuft, worauf die Gemeinde die Befragung fortgesetzt und abgeschlossen hat.

In einer schriftlichen Stellungnahme hat der Datenschutzbeauftragte nun entgegen seiner mündlichen Einschätzung verschiedene Punkte des Vorgehens kritisiert. So sei der Einsatz eines IP-Blockers zur Verhinderung von Mehrfachteilnahmen unverhältnismässig, der Einsatz von SurveyGizmo nicht konform mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Angabe der Adresse für den freiwilligen Wettbewerb auf dem Umfragebogen nicht zweckmässig gewesen.

Die Gemeinde bedauert sehr, dass die Umfrage trotz Beizug einer professionellen Firma offenbar nicht den Standards der Datenschutzgesetzgebung genügte. Gleichzeitig legt sie aber Wert darauf, dass alle Antworten absolut anonym erfasst wurden und sie lediglich über die Auswertung der Ergebnisse sowie über die separat davon erfassten Adressen der freiwilligen Wettbewerbsteilnehmenden verfügte.

Auch betont sie, dass ihrer Auffassung nach die Stellungnahme des Datenschützers in wesentlichen Teilen unzutreffend ist. Insbesondere wurden die Daten nicht in den USA, sondern in Deutschland gespeichert. Damit unterliegen sie den strengen Datenschutzvorschriften der Europäischen Union. Gegenstand und Umfang der Datenbearbeitung sind klar geregelt, Geheimhaltungsvorschriften werden eingehalten und die Sicherheit der Daten ist gewährleistet. Für Details siehe https://www.surveygizmo.eu/privacy/.

15. August 2017
Gemeinde Küsnacht