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Verpflichtungserklärung

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Diese Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung. Mit dieser sprechen Sie persönlich vor. Die Einwohnerkontrolle nimmt die Solvenzprüfung vor.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung
  • Identitätsausweis (Gastgeber)
  • Solvenznachweis (Bsp. Lohnabrechnungen, Betreibungsregisterauszug, etc.)
  • falls Sie als Gastgeber verheiratet sind, müssen beide Ehepartner das Formular unterzeichnen

Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.

Gebühr CHF 60.00