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Führerausweise (Lernfahrgesuch und Umtausch ausländischer Führerausweis)

Umtausch ausländischer Führerausweis

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle ein.

Mitzubringende Dokumente:

  • Ausgefülltes Formular (Sehtest ist Pflicht)
  • Ausländerausweis, Schweizer Identitätskarte oder Schweizer Pass im Original
  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Gebühren CHF 20.00

Nach Ablauf der Umtauschfrist dürfen Sie in der Schweiz erst wieder fahren, wenn Sie Ihren Ausweis umgetauscht haben.

 

Lernfahrgesuch

Der Gesuchsteller muss bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (ID oder Pass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers und leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter. Bei minderjährigen Gesuchstellern ist  die Unterschrift der Eltern Pflicht. 

Mitzubringende Dokumente: 

  • Ausgefülltes Formular (Sehtest ist Pflicht)
  • Schweizer Identitätskarte oder Schweizer Pass im Original
  • Gebühren CHF 20.00