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Ausländerausweise

Ca. 6 Wochen vor dem Ablauf Ihres bisherigen Ausländerausweises stellt Ihnen das Staatssekretariat für Migration die Verfallsanzeige zu. Personen welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) besitzen erhalten keine Verlängerungsformulare vom Bund, bitte kommen SIe mit dem verlängerten Arbeitsvertrag persönlich bei uns am Schalter vorbei.

Der Ausländerausweis (Kategorie L, B, C, N, F, S) muss spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängert werden (und frühestens 3 Monate vor Ablauf).

Jedes Familienmitglied (d.h. auch Kinder) hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:

  • Verfallsanzeige (falls erwerbstätig: vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt)
  • bisheriger Ausländerausweis
  • gültiges Reisedokument
  • Gebühren Migrationsamt