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Adressauskünfte

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).

Einfache Auskunft (CHF 15.00)
Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§ 18 Abs. 1 MERG):

  • Name
  • Vorname
  • Adresse (falls Wohnsitz in Küsnacht)
  • Datum von Zu- und Wegzug

Erweiterte Auskunft mit berechtigtem Interesse (CHF 30.00)
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis (z. B. offene Rechnungen, Vertrag, Lieferschein, etc.) beiliegt, werden folgende Daten bekanntgegeben:

  • Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben)
  • Zuzugs- und Wegzugsort (ohne Strasse)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Auch für Auskünfte ohne genauen Aufenthaltsort (Ausland oder unbekannt) werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Die Anfrage ist an einwohnerkontrolle@kuesnacht.ch oder per Post an Einwohnerkontrolle Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht  zu senden. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Adressauskünfte postalisch verschickt. 

Alternativ dürfen Sie auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen, bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis mit.