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Neubau Fussgängerbrücke Tobel / Projektfestsetzung

Der Gemeinderat hat am 16. Januar 2019 gestützt auf § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) das Projekt "Fussgängerbrücke über das Tobel" festgesetzt. Das Projekt lag vom 19. Oktober 2018 während 30 Tagen gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich auf. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen.

Die Projektunterlagen liegen vom 25. Januar bis am 25. Februar 2019 auf und können zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, beim Bauamt eingesehen werden. Ebenso stehen die Festsetzungsdokumente auf der Homepage der Gemeinde Küsnacht (www.kuesnacht.ch/page/453) elektronisch zur Verfügung.

Gegen die Projektfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§§ 21 ff. VRG). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG).

24. Januar 2019
Der Gemeinderat Küsnacht