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Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr / Festsetzung und Genehmigung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Küsnacht haben an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr wird festgesetzt.
  2. Der Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der erläuternde Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung werden zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0959/18 vom 13. August 2018 die Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr genehmigt.

Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem 7. September 2018 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, gemäss § 5 Abs. 3 PBG zur Einsichtnahme auf.

Die Teilrevision tritt am 8. September 2018 in Kraft.

31. August 2018
Abteilung Planung