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Publikationen

Teilrevision Nutzungsplanung / Bekanntmachung des Inkrafttretens

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Küsnacht an der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2017 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 1374 / 18 vom 18. Dezember 2018, unter Vorbehalt der Einzonungen von der Landwirtschaftszone L in die Kernzone K2 in den drei Weilern Schmalzgrueb (Plan Nr. 5), Limberg (Plan Nr. 6) und Chaltenstein (Teile von Plan Nr. 7), genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 21. März 2019 ist kein Rechtsmittel gegen die genehmigten Teile ergriffen worden. Die genehmigten Teile der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung treten am Tag nach der Publikation in Kraft.

28. März 2019
Der Gemeinderat Küsnacht