Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys

Publikationen

Vorübergehende Verkehrsanordnung; Sperrung für Amphibienschutz

Die Weinmanngasse im Bereich Schübelweiher und die Zumikerstrasse, im Abschnitt Obere Bühl- bis Boglerenstrasse, werden infolge Amphibienwanderung wie folgt gesperrt:

ab Mitte Februar - ca. Ende April 2019, jeweils von 18.30 - 07.00 Uhr

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art. 90 Ziff. 1, bestraft. Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Meilen Rekurs erhoben werden. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

14. Februar 2019
Die Abteilung Sicherheit