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Publikationen

Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019–2023: Stille Wahl

Für die Erneuerungswahl des Mitgliedes der Synode ist innert der 2. Frist kein weiterer Wahlvorschlag eingereicht, zurückgezogen oder geändert worden. Die wahlleitende Behörde erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, da die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

Grosjean Louis, 1958, Kaufmann, Chrummwisstrasse 28, Küsnacht, neu

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

14. Dezember 2018
Die Wahlvorsteherschaft