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Gebührenreglement / Teilrevision

Der Gemeinderat hat das am 1. Januar 2018 totalrevidierte Gebührenreglement in verschiedenen Abschnitten angepasst und ergänzt. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2019 und betreffen den Besonderen Teil des Gebührenreglements. Moderate Erhöhungen der Gebühren sind namentlich in den Bereichen Kunsteisbahn KEK, Seebäder und der Benützung von öffentlichem Grund vorgesehen.

Gegen die Änderungen der Gebührentarife kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.

Der Beschluss und das geänderte Reglement liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf. Bei Fragen zu den Gebührenänderungen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

GR-Beschluss Änderung Gebührenreglement  
Gebührenreglement 01.01.2019

15. November 2018
Der Gemeinderat