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Publikationen

Neubau Fussgängerbrücke Küsnachter Tobel / Öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 Strassengesetz (StrG) öffentlich aufgelegt.

Die Projektunterlagen liegen vom 19. Oktober bis am 19. November 2018 auf und können zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Obere Dorfstrasse, 8700 Küsnacht, beim Bauamt eingesehen werden. Ebenso stehen die Auflagedokumente auf der Homepage der Gemeinde Küsnacht www.kuesnacht.ch elektronisch zur Verfügung.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG).

18. Oktober 2018
Der Gemeinderat Küsnacht