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Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019–2023

Mit Beschluss vom 14. Mai 2018 hat der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode für die Amtsdauer 2019–2023 auf den 10. Februar 2019 festgesetzt. Auf die römisch-katholische Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach entfällt ein Mandat. Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, 31. Oktober 2018 (Datum Posteingang) der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Küsnacht, Abteilung Zentrale Dienste, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht einzureichen.

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurück­gelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bzw. Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zudem können der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind auf der Homepage der römisch-Katholischen Kirchgemeinde Küsnacht-Erlenbach unter www.kath-kuesnacht-erlenbach.ch zu finden. Zudem können die Formulare in der Gemeinderatskanzlei der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht bezogen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

21. September 2018
Die Wahlvorsteherschaft