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Politische Gemeinde / Kandidaturen Erneuerungswahlen Behörden (Amtsdauer 2018 bis 2022)
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen auf Sonntag, 22. April 2018, festgesetzt. An der Urne zu wählen sind – gestützt auf die am 26. November 2017 angenommene Gemeindeordnung – die Mitglieder (inkl. Präsidium) folgender Behörden:
- Gemeinderat (8 Mitglieder inkl. Präsident/in)
- Schulpflege (7 Mitglieder inkl. Präsident/in, neu von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates)
- Bürgerrechtskommission (4 Mitglieder ohne Präsident/in)
- Rechnungsprüfungskommission (9 Mitglieder inkl. Präsident/in)
- Sozialkommission (3 Mitglieder ohne Präsident/in)
Die Wahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen aller innert Frist vorgeschlagener Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt (§ 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte).
Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein wollen, können bis 25. Januar 2018 schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, gemeldet werden. Formulare mit den notwendigen Angaben für die Meldung von Kandidatinnen und Kandidaten können in den beiliegenden Dateien heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder deren Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wahlvorschlag Gemeinderat
Wahlvorschlag Schulpflege
Wahlvorschlag Bürgerrechtskommission
Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission
Wahlvorschlag Sozialkommission
18. Januar 2018
Die Wahlvorsteherschaft