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Publikationen

Reformierte Kirchenpflege / Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 bis 2022

Für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern inkl. Präsidentin/Präsident sind innert Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  1. Abderhalden Urs, 1962, Dr. med. dent., Im Schönbühl 7 (bisher)
  2. Altmann Paul, 1965, Logistiker, In der Schübelwis 1 (bisher)
  3. Heberlein Max, 1946, Rechtsanwalt, Boglerenstrasse 41 (bisher)
  4. Hubmann Gerhard, 1963, Bankangestellter, Im Grossacher 6, Forch (bisher)
  5. Panchaud de Bottens Madeleine, 1962, Kunsthistorikerin, Allmendboden 15 (bisher)
  6. Boller-Siegenthaler Regula, 1971, Betriebsökonomin FH, Zürichstrasse 119b (neu)
  7.  

als Präsident: Heberlein Max

In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde Küsnacht und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine Nachfrist von 7 Tagen, das heisst bis 25. Januar 2018 angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge der Gemeinderatskanzlei, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht eingereicht werden können.

Sind nach Ablauf dieser Nachfrist gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wie Mitglieder zu wählen sind, werden Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet (§ 55 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 GPR). Werden mehr Personen vorgeschlagen als erforderlich sind, wird ein leerer Wahlzettel abgegeben.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder deren Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wahlvorschlag reformierte Kirchenpflege
Erläuterungen

18. Januar 2018
Die Wahlvorsteherschaft