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Energiepolitisches Programm 2015 – 2018: Anpassung Förderreglement Energie

Das Förderreglement Energie 2015 – 2018 vom 1. Januar 2015 regelt die Verwendung des Rahmenkredits des Energiepolitischen Programms 2015 – 2018 für das Förderprogramm Energie. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 4. Oktober 2017 das Förderreglement Energie 2015 – 2018 in Bezug auf die Beitragssätze für den Anschluss an einen Wärmeverbund angepasst.

Das angepasste Reglement liegt während der Rekursfrist am Schalter des Bausekretariates der Gemeinde Küsnacht zur Einsicht auf oder kann hier heruntergeladen werden.

Gegen die Anpassung des Förderreglements Energie 2015 – 2018 kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Für das Rekursverfahren können Kosten auferlegt werden.

12. Oktober 2017
Der Gemeinderat