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Publikationen

Limbergstrasse/Verkehrsberuhigung (Hüttengraben)/Einlenker Schmalzgruebstrasse

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 wurde für eine Verkehrsberuhigung der Limbergstrasse im Bereich Hüttengraben ein Kredit von Fr. 390'000.– inkl. MWSt bewilligt. Das Projekt umfasst die Erstellung von zwei gesicherten Fussgängerübergängen. Einer davon befindet sich auf Höhe des Panoramawegs und der andere bei der Einmündung der Schmalzgrueb- in die Limbergstrasse. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Massnahmen sind die Strassenoberflächen der Limbergstrasse im Abschnitt Ränkestrasse bis Rehweid sowie der Einlenker der Schmalzgruebstrasse in die Limbergstrasse in einem schlechten Zustand. Weiter ist rapperswilseitig der Schmalzgruebstrasse ein Trottoir von der Sammelstelle Allmend bis zur Limbergstrasse vorgesehen. Mit den Verkehrsberuhigungsmassnahmen, der neuen Anordnung des Einlenkers der Schmalzgrueb- in die Limbergstrasse und dem Schliessen der Trottoirlücken wird die Verkehrssicherheit erhöht. Zur Optimierung der Verkehrssicherheit soll die Ein- und Ausfahrt auf den Parkplatz des Tennisclubs ebenfalls angepasst werden. Der Gemeinderat hat mit Beschluss GR-17-21 vom 8. März 2017 das Projekt Limbergstrasse / Verkehrsberuhigung (Hüttengraben) / Einlenker Schmalzgruebstrasse festgesetzt.

Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus, 2. Stock, Bauamtssekretariat, während der Rekursfrist zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

16. März 2016
Die Abteilung Tiefbau