Publikationen
Vorübergehende Verkehrsanordnung; Sperrung für Amphibienschutz
Die Weinmanngasse im Bereich Schübelweiher und die Zumikerstrasse, im Abschnitt Obere Bühl- bis Boglerenstrasse, werden infolge Amphibienwanderung wie folgt gesperrt:
ab Mitte Februar - April 2017 von 18.30 - 07.00 Uhr
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art. 90 Ziff. 1, bestraft. Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Meilen Rekurs erhoben werden. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
16. Februar 2017
Die Abteilung Sicherheit