Publikationen
Gebührenreglement / Teilrevision
Der Gemeinderat hat im Gebührenreglement diverse Bestimmungen geändert. Die Änderungen gelten per 1. Oktober 2016.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Der Beschluss und das geänderte Reglement liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf. Das Gebührenreglement ist in der beigefügten Datei abrufbar. Bei Fragen zu den Gebührenänderungen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
25. August 2016
Der Gemeinderat