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Berichte aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 21. August 2019
ARA-Ausbauprojekt / Kleinwasserkraftwerk / Vergütung Wasserzins
Das neu erstellte Kleinwasserkraft wurde durch Energie Küsnacht und die Netzanstalt Küsnacht finanziert. In einem früheren Beschluss hielt der Gemeinderat fest, dass mit der Inbetriebnahme die Entrichtung eines Wasserzinses zu regeln sei. Nach den heutigen Annahmen sollte das Kraftwerk kostendeckend betrieben werden können. Einige Faktoren wie Betriebsdauer, effektiv produzierte Energie, Unterhaltskosten, etc. sind aber noch unbekannt. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, in den ersten fünf Betriebsjahren auf die Entrichtung eines Wasserzinses für das Kleinwasserkraftwerk zu verzichten.
21. August 2019
Der Gemeinderat