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Migros interessiert sich für Bahnhofsgrundstück der Gemeinde Küsnacht

Die Migros Genossenschaft Zürich möchte ihr Angebot des Supermarktes in Küsnacht ausbauen, was mangels Fläche am heutigen Standort an der Ecke Zürichstrasse-Oberwachtstrasse nicht möglich ist. Im Jahr 2017 wurde der Baukredit für ein Zentrumsprojekt auf dem gemeindeeigenen Areal des Parkplatzes Zürichstrasse von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verworfen. Die Migros könnte sich vorstellen, an diesem zentralen Standort eine neue und grössere Filiale zu erstellen und dies mit dem Bedürfnis von Parkplätzen für das lokale Gewerbe und die Bahnkunden zu kombinieren. Sie hat deshalb bei der Gemeinde Interesse angemeldet, das Grundstück im Baurecht zu übernehmen um ein entsprechendes Projekt zu entwickeln und umzusetzen. Im Bewusstsein der verschiedenen gescheiterten Überbauungsbemühungen hat die Migros in einem ersten Schritt im Einverständnis mit der Gemeinde mit Exponenten der bisherigen Planungen Kontakt aufgenommen, um Vorstellungen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung an diesem für die Gemeinde wichtigen und zentralen Standort zu klären. Die Gespräche waren aufschlussreich und konstruktiv. Insbesondere wurde begrüsst, dass die Migros mit dem Verbleib im Zentrum von Küsnacht und der Investition in ein Neubauprojekt zu dessen Stärkung beitragen will.

In einem nächsten Schritt gilt es nun die Anforderungen an eine zukünftige Bebauung zu klären. Hierzu werden Vertreterinnen und Vertreter aus den Parteien, dem Gewerbe, dem Bürgerforum, der Parkdeckinitianten, den Befürwortern des Zentrumsprojekts und der Nachbarschaft einbezogen. Zeichnet sich ein gangbarer Weg ab, wird sich die Migros bis Ende Jahr entscheiden, ob und wie sie die Planung konkretisieren und der Gemeinde ein Angebot für das Baurecht unterbreiten will.

Der Gemeinderat befürwortet die private Initiative für die Entwicklung des Areals. Er ist für die Abstimmung der baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine private Entwicklung verantwortlich. Wird das Projekt weiterverfolgt, hat der Souverän bei der Erteilung des Baurechtes und der Anpassung des bestehenden Gestaltungsplanes das letzte Wort.

13. Juni 2019
Der Gemeinderat