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Betriebs- und Gestaltungskonzept Oberwachtstrasse

Betriebs- und Gestaltungskonzept Oberwachtstrasse / Stellungnahme des Gemeinderats im Rahmen der Begehrensäusserung

Die Oberwachtstrasse ist eine Kantonsstrasse. Das kantonale Tiefbauamt hat in den kommenden Jahren die Sanierung des Abschnitts Portal Oberwacht-Unterführung bis Kreisel Alte Landstrasse vorgesehen. Die Küsnachter Bevölkerung stimmte 2012 über die Gestaltung der Oberwachtstrasse auf diesem Abschnitt ab. Dabei entschieden sich die Stimmberechtigten für die Realisierung eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts anstelle einer Tunnellösung. Ziel war es, die Aufenthaltsqualität im Bereich der Oberwachtstrasse zu verbessern und die Trennwirkung zu reduzieren.

Bei der Weiterbearbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts bestanden Abhängigkeiten zum Projekt Zentrumsentwicklung. Deshalb wurden die Projekte miteinander weiterentwickelt. Im Februar 2017 lehnten jedoch die Stimmberechtigten an der Urne das Projekt Zentrumsentwicklung ab.

Durch die geänderte Ausgangslage wurde die geplante Umgestaltung der Oberwachtstrasse durch die kantonalen Fachstellen überprüft. Das erarbeitete Projekt sieht angrenzend an das SBB-Grundstück bei der Ausfahrt des Coop-Parkplatzes einen Kreisel vor. Dieser Kreisel dient einerseits der Senkung der Geschwindigkeiten. Andererseits ermöglicht er bei der Ausfahrt aus dem Coop-Parkplatz die Wegfahrt in alle Richtungen. Die Verschiebung des Kreisels bedeutet einen Raumgewinn zugunsten des Langsamverkehrs im Kreuzungsbereich Oberwacht-/Zürich-/Dorfstrasse und die Verlegung eines Verkehrsknotens an eine ortsbaulich weniger empfindliche Lage.

Die bestehende Lichtsignalanlage wird aufgehoben. Dafür regelt die Anordnung der Fussgängerstreifen auf der Höhe von Coop und Migros die Vortrittsberechtigung der Verkehrsteilnehmer eindeutig. Gleichzeitig wird ein durchlässigeres Queren der Oberwachtstrasse für die Fussgängerinnen und Fussgänger ermöglicht. Mit dem befahrbaren Mittelstreifen sind im Kreuzungsbereich Oberwacht-/Zürich-/Dorfstrasse alle Fahrbeziehungen möglich und dadurch keine Umwegfahrten erforderlich. Zu Stosszeiten in den Morgen- oder Abendspitzenstunden können aus der Zürichstrasse bergwärts oder in die Dorfstrasse wegfahrende Fahrzeuge entweder eine Fahrzeuglücke zur Querung der Kreuzung abwarten oder mit geringeren Wartezeiten rechts abbiegen und im neuen Kreisel beim Coop wenden.

Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Berg kann aufgrund der Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz sowie den Dimensionierungsvorgaben (Gelenkbus) nicht mehr am bisherigen Standort platziert werden. Sie wird seeseitig der Florastrasse als Fahrbahnhaltestelle angeordnet. Dadurch werden die Busse priorisiert, was zu einer erhöhten Fahrplanstabilität führt.

Für den Gemeinderat erhöht sich mit dem angepassten Projekt die Aufenthaltsqualität im Bereich der Oberwachtstrasse und reduziert die Trennwirkung. Er stimmt dem Projekt zu und lädt die kantonalen Fachstellen ein, die öffentliche Mitwirkung nach § 13 Strassengesetz mit der Gemeinde Küsnacht zu koordinieren. Nach derzeitigem Kenntnisstand findet diese Mitwirkung im zweiten Halbjahr 2019 statt.

16. Mai 2019
Die Abteilung Tiefbau