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Küsnachter Budget 2019 mit Ertragsüberschuss und unverändertem Steuerfuss

Der Gemeinderat hat das Budget und den Steuerfuss für das Jahr 2019 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 verabschiedet. Das erste Budget der Mitte 2018 gebildeten Einheitsgemeinde sieht bei einem Aufwand von 234.9 Mio. Franken und einem Ertrag von 235.8 Mio. Franken ein leicht positives Ergebnis von 0.9 Millionen Franken vor. Der Steuerfuss wird unverändert mit 77% beantragt.

Das Budget berücksichtigt die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der per 1. Juli 2018 gebildeten Einheitsgemeinde. Ebenfalls per 1. Januar 2019 wird das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) umgesetzt.

Bei den Steuererträgen wird aufgrund der sich im laufenden Jahr abzeichnenden Mehrerträge ein Anstieg um 13.6 Mio. Franken (+8.54%) budgetiert. Die Finanzausgleichsabgabe steigt von 84.6 Mio. Franken auf 100.0 Mio. Franken, was auf die erwarteten höheren Steuererträge und eine geänderte Verbuchungsmethode zurückzuführen ist: Neu wird der Finanzausgleich periodengleich verbucht, was zu weniger Ergebnisschwankungen führen wird.

Durch die Umstellung auf HRM2 reduzieren sich die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 17.9 Mio. Franken auf 15.3 Mio. Franken. Mehrerträge resultieren beim Mietzinsertrag der Liegenschaften (+0.8 Mio. Franken) und durch die Ergebnisverbesserung der Alters- und Gesundheitszentren (+0.3 Mio.).

Der neue gesetzliche Beitrag an den Bahninfrastrukturfonds des Bundes führt zu Mehrausgaben von 0.4 Mio. Franken. Beim Asylwesen steigt der Aufwand von 0.14 Mio. Franken auf 0.56 Mio. Franken aufgrund der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes per 1. Juli 2018: Mit dieser werden vorläufig aufgenommene Ausländer nicht mehr durch die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe unterstützt. Zudem werden der Gemeinde die Integrationskosten sowie die Gesundheitskosten nicht mehr vergütet und nach sieben Aufenthaltsjahren gehen neu sämtliche Kosten zulasten der Gemeinde. Die Ausgaben für die Programme Energie 2019–2021 (+0.3 Mio. Franken) sowie Grünraum (+0.1 Mio. Franken) werden aufgrund der neuen Rechnungslegung der Erfolgsrechnung und nicht wie bisher der Investitionsrechnung belastet. Effektive Mehrkosten entstehen dadurch keine. Der Nettoaufwand für die schulergänzenden Angebote steigt um 0.6 Mio. Franken auf 2.6 Mio. Franken. Die Aufwendungen für die Schulliegenschaften erhöhen sich ebenfalls um 0.7 Mio. Franken (exkl. Abschreibungsaufwand), was hauptsächlich durch die Betriebskosten für den Neubau der Schulanlage Goldbach sowie entfallende Mieterträge begründet ist.

Die Investitionen im Verwaltungsvermögen von 28.5 Mio. Franken sind bei einer Selbstfinanzierung (Cashflow) von 17 Mio. Franken mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 60% abgedeckt. Für den steuerfinanzierten Haushalt liegt der Selbstfinanzierungsgrad bei 71% (Nettoinvestitionen 20.2 Mio., Selbstfinanzierung 14.3 Mio. Franken). Im Grundeigentum Finanzvermögen sind Investitionen von 0.2 Mio. Franken vorgesehen.

Im Finanz- und Aufgabenplan 2018–2022 sind für den steuerfinanzierten Haushalt Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von 113 Mio. Franken vorgesehen. Die Selbstfinanzierung (Cashflow) beträgt 102 Mio. Franken (Selbstfinanzierungsgrad 89%). Dadurch erhöht sich die Nettoschuld um 12 Mio. Franken auf ca. 116 Mio. Franken Ende 2022. Das zweckfreie Eigenkapital wird etwa 154 Mio. Franken betragen.

Der Vorsteher Finanzen Martin Schneider zeigt sich zufrieden mit seinem ersten Budget: "Wir können ein gutes Budget präsentieren. Die Aufwandsteigerungen sind entweder durch externe Faktoren verursacht oder gut begründet. Die finanzielle Ausgangslage ist solide und wir können unsere finanzpolitischen Ziele einhalten, obwohl in der Planung für die kommenden Jahre wiederum sehr grosse Investitionsvorhaben berücksichtigt sind."

Die Weisung und das detaillierte Budget 2019 sowie der Finanz- und Aufgabenplan 2018-2022 werden ca. Anfang November 2018 publiziert (www.kuesnacht.ch/finanzverwaltung).

Übersicht Budget 2019

11. Oktober 2018
Die Abteilung Finanzen