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Vermietungsrichtlinien betreffend die Gemeindewohnungen und den gemeinnützigen Wohnungsbau

Die seit Frühjahr 2012 in Kraft stehenden Vermietungsrichtlinien für die Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen haben sich grundsätzlich bewährt. In den vom Gemeinderat kürzlich genehmigten Richtlinien erfolgten deshalb nur wenige Anpassungen. Beispielsweise wurde der Begriff "Genossenschaftlicher" durch "Gemeinnütziger" Wohnungsbau ersetzt. Und statt "Wohnbaugenossenschaften" wird neu der Begriff "Gemeinnützige Bauträger" verwendet. Dies mit dem Ziel, dass die Vermietungsrichtlinien auch für andere Bauträger als Genossenschaften, beispielsweise Stiftungen gelten.

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen bleiben unverändert:

Monatlicher Netto-Mietzins
bis Fr. 1'999.–
von Fr. 2'000.– bis Fr. 2'399.–
ab Fr. 2'400.–
Einkommen
Fr. 95'000.–
Fr. 110'000.–
Fr. 130'000.–
Vermögen
Fr. 265'000.–
Fr. 335'000.–
Fr. 360'000.–

Die vorstehenden Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen im Gemeinnützigen Wohnungsbau während vier Jahren um maximal 30% überschritten werden. Bis zur höchstzulässigen Einkommens- und Vermögensgrenze von 130% müssen die gemeinnützigen Bauträger einen abgestuften genossenschaftlichen oder statutarischen Sonderbeitrag verrechnen.

Bei den Gemeindewohnungen dürfen die Einkommens- und Vermögensgrenzen während zwei Jahren um 30% überschritten werden. Zuschläge oder Sonderbeiträge sind nicht zulässig, da die Gemeinde ihre Wohnungen grundsätzlich nach den mietrechtlichen Bestimmungen im Obligationenrecht vermietet.

Sowohl bei den Gemeinde- als auch bei den gemeinnützigen Wohnungen gelten Belegungsvorschriften: Anzahl Personen plus eins = zulässige Wohnungsgrösse. Eine 3-1/2-Zimmerwohnung muss also von mindestens zwei, eine 4-1/2-Zimmerwohnung von mindestens drei Personen bewohnt sein.

Die Einhaltung der Richtlinien wird immer im vierten Quartal der geraden Kalenderjahre unter Einbezug des Steueramtes und der Einwohnerkontrolle überprüft. Daraus resultierende Vertragsänderungen werden den Mietern auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin hin angezeigt.
Die Vermietungsrichtlinien sind auf der Homepage der Gemeinde, Seite "Liegenschaften", aufgeschaltet.

14. Dezember 2017
Die Abteilung Liegenschaften