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Berichte aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 29. November 2017

Zusatzleistungen / Gemeindezuschüsse / Teuerungsausgleich 2017

Gemäss der kommunalen Verordnung über die Zusatzleistungen zur Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) / Gemeindezuschüsse ist die Teuerung auf dem Gesamteinkommen der Bezüger von Zusatzleistungen jährlich auszugleichen, sofern sie 0,5% übersteigt und nicht durch Leistungen von Bund und Kanton aufgefangen wird. Der Landesindex weist Ende Oktober 2017 eine Jahresteuerung von 0,6% aus. Somit sind die Voraussetzungen für den Teuerungsausgleich über den Gemeindezuschuss erfüllt. Für den Teuerungsausgleich / Gemeindezuschüsse hat der Gemeinderat für das Jahr 2017 gesamthaft einen Betrag in der Höhe von Fr. 36'524.– bewilligt.

14. Dezember 2017
Der Gemeinderat