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Informationen

Politische Gemeinde / Kandidaturen Erneuerungswahlen Behörden (Amtsdauer 2018 bis 2022)

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen auf Sonntag, 22. April 2018 festgesetzt. An der Urne zu wählen sind gestützt auf die am 26. November 2017 angenommene Gemeindeordnung die Mitglieder (inkl. Präsidium) folgender Behörden:

  • Gemeinderat (8 Mitglieder inkl. Präsident/in)
  • Schulpflege (7 Mitglieder inkl. Präsident/in, neu von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates)
  • Bürgerrechtskommission (4 Mitglieder ohne Präsident/in)
  • Rechnungsprüfungskommission (9 Mitglieder inkl. Präsident/in)
  • Sozialkommission (3 Mitglieder ohne Präsident/in)

Die Wahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen aller innert Frist vorgeschlagener Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt (§ 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte).

Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein wollen, können bis 25. Januar 2018 (Datum Posteingang) schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, gemeldet werden. Formulare mit den notwendigen Angaben für die Meldung von Kandidatinnen und Kandidaten können in den beiliegenden Dateien heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Die offizielle amtliche Publikation dieser Anordnung erfolgt nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen den Beschluss vom 26. November 2017 betreffend Totalrevision der Gemeindeordnung / Bildung einer Einheitsgemeinde ab Amtsdauer 2018 bis 2022.

Wahlvorschlag Gemeinderat
Wahlvorschlag Schulpflege
Wahlvorschlag Bürgerrechtskommission
Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission
Wahlvorschlag Sozialkommission
 

30. November 2017
Die Wahlvorsteherschaft