Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys

Informationen

Förderungen von Anschlüssen an den Wärmeverbund der Abwärmenutzung ARA

Die Werke am Zürichsee AG hat mit der Realisierung des Wärmeverbunds zur Nutzung der Abwärme der Kläranlage (ARA) begonnen. Das lokale und umweltfreundliche Fernwärmenetz wird zum wichtigsten Energieträger im Grossraum Heslibach. Bereits konnten erste Anschlussverträge mit Gebäude­eigentümern im Projektperimeter abgeschlossen werden. Der Beginn der ersten Wärmelieferungen ist per Ende 2018 geplant.

Das Fernwärmeprojekt stellt aufgrund der zu erwartenden Reduktion von mehreren tausend Tonnen CO2 pro Jahr eines der wichtigsten Projekte im Rahmen der Energiestadt-Aktivitäten dar. Gemäss dem Förderreglement Energie 2015–2018 ist der Anschluss an ein mit erneuerbaren Energien betriebenes Fernwärmenetz als Ersatz von Öl- und Gasheizungen förderberechtigt. Der Gemeinderat hat am 4. Oktober 2017 das Förderreglement Energie angepasst und den entsprechenden Förderbeitragssatz festgelegt.

Mit den Förderbeiträgen der Energiestadt Küsnacht erhalten die Eigentümer im Projektperimeter einen zusätzlichen Anreiz ihre Liegenschaften an den Wärmeverbund anzuschliessen. Liegenschaften werden mit Fr. 464.25 (Ersatz Ölheizung) bzw. Fr. 351.75 (Ersatz Gasheizung) pro Kilowatt Anschlussleistung gefördert. Für Einfamilienhäuser beträgt somit der Förderbeitrag rund Fr. 2'500.– bis 5'000.–, für Mehrfamilienhäuser je nach Anschlussleistung ca. Fr 5'000.– bis Fr. 50'000.–.

Die Reglementsanpassung wurde publiziert und liegt während der Rekursfrist am Schalter des Bausekretariats zur Einsicht auf oder kann hier heruntergeladen werden.

Förderreglement Energie

12. Oktober 2017
Die Abteilung Planung