Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys

Informationen

Umwelttipps: Grüngutabfälle richtig entsorgen

Kompostieren Sie Ihre Grüngutabfälle möglichst im eigenen Garten oder der Siedlung und leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag für die Umwelt.

Ausnahmen: Ambrosia gehört immer in die Kehrichtverbrennung! Auch Wurzeln und unterirdische Triebe (Rhizome) des Japanischen Knöterichs, des Essigbaumes und des Götterbaumes müssen in der Kehrrichtverbrennung entsorgt werden.

Das Merkblatt der nationalen Arbeitsgruppe invasive Neobiota gibt Auskunft über die korrekte Entsorgung der oben genannten Ausnahmen.

Die Grüngutabfuhr entsorgt jeden Mittwoch Grüngutabfälle (ausser in den Wintermonaten Januar, Februar und Dezember alle 14 Tage gemäss den Daten im Abfallkalender). Was in die Grüngutabfuhr gehört (und was nicht) sowie die zulässigen Behälter sind im Merkblatt Grüngutabfuhr beschrieben.

Das Küsnachter Grüngut wird in die Gäranlage Chrüzlen der Firma Wiedag AG in Oetwil am See transportiert. Aus den Garten- und Küchenabfällen wird Methangas gewonnen und zu Strom und Abwärme umgewandelt. Die restlichen Feststoffe werden zu Dünger für die Landwirtschaft verarbeitet und so in den ökologischen Kreislauf zurückgeführt.

Für Sträucher- und Baumschnitt (naturbelassenes Holz und Äste), welches nicht mit der ordentlichen Grüngutabfuhr entsorgt werden kann, bietet sich die Direktanlieferung in die Kompostieranlage Küsnacht an. Weitere Möglichkeiten sind das Bestellen eines privaten Häckseldienstes oder die Abholung durch den Ast-Taxi-Dienst.

Die Entsorgung von Grüngutabfällen im öffentlichen Raum oder im Wald ist verboten (Ablagerungsverbot). Die Verursacher werden bei der Polizei angezeigt, gebüsst und müssen für die Räumungskosten aufkommen.

12. Oktober 2017
Arbeitsgruppe Grünraumentwicklung / Abteilung Tiefbau