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Bezirksrat weist Antrag auf aufschiebende Wirkung ab – Abstimmung vom 12. Februar findet statt

Am 12. Januar hat der Einzelinitiant "Parkdeck" beim Bezirksrat Meilen einen Stimmrechtsrekurs gegen die Weisung zur Abstimmung über das Areal Zürichstrasse eingereicht und verlangt, dass diesem die aufschiebende Wirkung erteilt wird. Der Bezirksrat hat in einem ersten Schritt diesen Antrag abgewiesen.

Besondere Gründe, welche die aufschiebende Wirkung des Rekurses rechtfertigen würden, seien nicht geltend gemacht worden, schreibt der Bezirksrat in seinem Entscheid. Es seien keine schwerwiegenden Nachteile ersichtlich, wenn die Abstimmung gestützt auf die bereits verschickte Weisung stattfinde. Auch sei der Rekurs nicht offensichtlich begründet: Selbst wenn die Rügen des Rekurrenten zutreffen sollten, sei eine Beeinflussung des Stimmberechtigen und damit die Begründetheit des Rekurses zumindest nicht geradezu offensichtlich. Über die weiteren Anträge des Rekurrenten entscheidet der Bezirksrat in einem nächsten Schritt.

Damit wird die Abstimmung vom 12. Februar 2017 wie geplant durchgeführt. Gemeindepräsident Markus Ernst ist zuversichtlich: "Ich bin überzeugt, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern durch juristische Nebenschauplätze nicht beeinflussen lassen und sich selber eine unabhängige Meinung bilden."

Rekursen in Stimmrechtssachen kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 25 Abs. 2 lit. b Verwaltungsrechtspflegegesetz). Das heisst, dass Urnenabstimmungen unabhängig vom hängigen Rekursverfahren durchgeführt werden, sofern dadurch keine schwerwiegenden Nachteile drohen. Die Durchführung der Abstimmung soll nicht alleine mit der Erhebung eines Rechtsmittels verhindert bzw. verzögert werden können.

23. Januar 2017
Der Gemeinderat