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Amtl. Vermessung Kt. ZH/Bezugsrahmenwechsel LV95/Änderung von Grundstücksflächen

Kanton. Das aktuelle Koordinatensystem der Schweiz LV03 genügt den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat deshalb in den Jahren 1989 bis 1995 eine neue Landesvermessung durchgeführt (LV95). Nach Art. 53 Abs. 2 der Verordnung des Bundes über Geoinformation (SR 510.620) haben die Kantone die heute gültigen Koordinaten (LV03) durch die neuen Koordinaten (LV95) zu ersetzen. Im Kanton Zürich wurden deshalb per 30. Juni 2016 alle Vermessungswerke durch eine sogenannte Transformation in diesen neuen Lagebezugsrahmen LV95 überführt. Gestützt auf die einschlägigen Vorschriften wurde auf Grund der neuen Koordinaten eine neue Flächenberechnung durchgeführt, die für viele Liegenschaften einen neuen Flächeninhalt ergab. Die Vermarkung und dementsprechend die bestehenden Grenzen bleiben unverändert.

Bezüglich der Grundstücksflächen ergeben sich durch diese technische Verbesserung des Vermessungswerkes keine materiellen, sondern lediglich formelle Veränderungen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; es besteht daher gegen die Flächenänderung keine Einsprachemöglichkeit.

Gestützt auf § 14 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. Juni 2012 (KVAV) erfolgt die Orientierung wie folgt:

Die Vermessungsaufsicht legt gestützt auf § 35 KVAV den Bezugsrahmen LV95 (Bezugssystem 1903+) als Lagebezugssystem für den gesamten Kanton Zürich ab dem 1. Juli 2016 fest.

Die Vergleichsliste der alten und neuen Fläche aller betroffenen Grundstücke sowie alle Liegenschaftsbeschriebe (Flächenverzeichnis) können beim Nachführungsgeometer der Gemeinde zu den normalen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ab dem 20. Juli 2016 können die aktuellen Flächen zudem im kantonalen GIS-Browser unter maps.zh.ch in der Karte „Amtliche Vermessung s/w“ jederzeit abgefragt werden.

Die neu bestimmten Flächenmasse werden dem Grundbuchamt mitgeteilt und im Grundbuch ohne weitere Anzeige an den/die Grundeigentümer/in nachgeführt.

Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung