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Feuerungskontrollen

Mit der Feuerungskontrolle wird Ihre Feuerungsanlage auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung geprüft. Die Kontrolle bei Oel- und Holzheizungen wird alle 2 Jahre, bei Gasheizungen neu alle 4 Jahre durch eine anerkannte Fachper­son (z. B. Herr R. Patt, Feuerungskontrolleur der Gemeinde, oder einer Fachfirma die mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat) durchgeführt.
Werden die Grenzwerte überschritten, so wird dem Eigentümer eine Frist von 30 Tagen zur Einregulierung der Heizung gewährt. Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet, wenn der Heizungskontrolleur von der Servicefirma eine Kopie des Servicerapportes mit Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden, so wird eine gesetzliche Sanierungsfrist angeordnet.