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Feuerpolizei

Die Feuerpolizei trifft zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen alle Massnahmen, die er­forderlich sind zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung, Explosionen und sie stellt Fluchtwege sicher. Die Kantonalen Gesetze über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen und der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz sowie die VKF-Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen regeln den Vollzug.

Die Feuerpolizei nimmt folgende Hauptaufgaben wahr:

  • Beratung und Unterstützung der Bauherrschaft und Planer bei der Sicherstellung des Brandschutzes.
  • Prüfung der Gesuche von wärmetechnischen Anlagen (Gas-, Öl, Holz-, Schnitzel-, Pelletsfeuerungen, Brennerauswechslung, Wärmepumpen, Cheminées, Cheminéeöfen) inkl. der dazugehörenden Lagerräume (Öltanks, Lagerräume für Pellets, Schnitzel und Stückholz).
  • Prüfung der Baugesuche in feuerpolizeilichen Belangen und Definition von Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen für Baubewilligungen.
  • Einhaltung und Ausführung der Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen während der Bauzeit (Kontrollen und Abnahmen).

Weitere Ausführungen zu feuerpolizeilichen Kontrollen

Merkblätter: Formulare für den Bau:
Solaranlagen Meldung Brandschutznachweis
Zeltbauten Meldung QS-Verantwortlicher
Brandschutzpläne Meldung Übereinstimmungserklärung
QS-Verantwortlicher Gesuch /Installationsattest WTAs
Bedienstellen RWA  
Link: Flüssiggasanlagen (Exposionsschutz)