Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys

Baubewilligungsverfahren

Bauherrenberatungen und Projektvorbesprechungen

Gesprächstermine mit den Mitarbeitenden des Fachbereichs nach Vereinbarung (eine halbe Stunde unentgeltlich).

Baugesuche

Wir beraten Sie gerne vor der Einreichung eines Baugesuches. Wir bearbeiten und prüfen Ihr Baugesuch, stellen die Koordination mit dem Kanton Zürich sicher und bereiten die baurechtlichen Entscheide der Baubehörde vor.

Bitte verwenden Sie für Ihr Baugesuch immer das Baugesuchsformular für das ordentliches Verfahren (Normalfall, kommunales Baugesuchsformular). Dieses Dokument muss alle relevanten Angaben zum Bauprojekt enthalten. Die nicht zutreffenden Felder können leer bleiben.

Planungs- und Baugesetz, kantonale Grundlagen (PBG, ABV, BVV, BBV I und BBV II)

Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht die Baubegriffe und Messweisen und bedingt eine Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO). Bis die nötigen Gesetzesänderungen in Küsnacht in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen kantonalen Gesetze und Verordnungen.

     
Info rund ums Bauen
      
Baugesuchs-Formulare
      
Bewilligungen, Gesetze

Bau und Zonenordnung
      
Publikationen
      
Zugriff für Gemeinde

Planungs- und Baugesetz (PBG_700.1_1.7.15_89)
Allgemeine Bauverordnung (ABV)
Bauverfahrensverordnung (BVV_700.6_3.12.97_93)
Besondere Bauverordnung I (BBV I)
Besondere Bauverordnung II (BBV II)

Wegleitung zum Baugesuch
Bauen nach den Sonderbauvorschriften gemäss Art. 19b Bau- und Zonenordnung
Zustimmungserklärung für Näherbaurecht
Abstandsvorschriften Pflanzen und Einfriedungen gegenüber privaten Grundstücken
Einfriedung, Stützmauern und Abstellplätze
Containerplätze / Bewilligungspflicht
Link: Merkblatt Amtliche Wohnungsnummer
 

Wir verrechnen unsere Dienstleistungen und Aufwendungen nach dem Gebührenreglement Gemeinde Küsnacht

Publikationen von Baugesuchen

  • Während der öffentlichen Auflage können alle interessierten Personen Einsicht in die Baugesuchsunterlagen nehmen (§ 314 Planungs- und Baugesetz PBG).
  • Denjenigen, die fristgemäss um Zustellung der baurechtlichen Entscheide nach­gesucht haben, steht auch nach Abschluss der öffentlichen Auflage und auch während der laufenden Rekursfrist das Akteneinsichtsrecht zu.
  • Weiteren Personen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft darlegen können, wird auch später ein nachträgliches Einsichtsrecht gewährt.
  • Baugesuche mit abgelaufener Publikationsfrist finden Sie im Archiv.

Formular "Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids"
Merkblatt "Akteneinsichtsrecht und Wahrung von Ansprüchen"

Beilagen zum Baubewilligungsverfahren

Allgemeine Baubedingungen
Bauzeitversicherung GVZ
Formular Abänderungsgesuch
Formular Vorschlag Materialien und Farben
Formular definitives Material und Farbkonzept
Anmeldung zur Bezugsabnahme bzw. privaten Ausführungskontrolle
Telekommunikations-Erschliessung von Neu- und Umbauten
Merkblatt Naturnahe Umgebungsgestaltung
Merkblatt Gebäudebrüter und Baumschutz
Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
Lichtverschmutzung vermeiden
Merkblatt Baustelleninstallationsplan
Merkblatt Baustellen - Parkieren von Fahrzeugen
Merkblatt Dach- und Fassadenbegrünung
Link: Baulicher Zivilschutz
Link: zur Feuerpolizei
Link: AWEL-Formulare zur privaten Projektkontrolle