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Fluglärm

11. März 2019

Musterstellungnahme Bevölkerung zum SIL-Objektblatt Flugplatz Dübendorf

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das SIL-Objektblatt für das künftige zivile Flugfeld Dübendorf öffentlich aufgelegt. Das entsprechende SIL-Objektblatt finden Sie hier und die Medienmitteilung des BAZL auf www.bazl.admin.ch.

Der Flugplatz Dübendorf soll nach Vorstellung des Bundes künftig für Businessjets und die Sportfliegerei werktags und an Wochenenden genutzt werden. Damit würde die Lärmbelastung im Süden des Flughafens Zürich weiter zunehmen. Die durch die Verlagerung nach Dübendorf freiwerdenden Kapazitäten in Kloten führen zu Mehrbelastung, ohne dass Südanflüge oder die drohenden Südabflüge wegfallen würden.

Das Fluglärmforum Süd, die Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, stellt der Bevölkerung ein Musterstellungnahme zur Verfügung, welches fordert, dass der Bund auf eine zusätzliche zivilaviatische Nutzung verzichtet. Die Musterstellungnahme ist mit derjenigen der Standortgemeinden inhaltlich abgestimmt und stützt sich auf das Positionspapier des Fluglärmforums Süd. Wichtig: Die Frist für die Bevölkerung läuft bereits am 19. März 2019 ab. Die Musterstellungnahme finden Sie hier.

Die Küsnachter Bevölkerung wird eingeladen, sich solidarisch zu zeigen und sich gegen die geplanten Änderungen zur Wehr zu setzen!

27. September 2018

Aufruf zur Einsprache gegen das neue Betriebsreglement für den Flughafen Zürich

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das neue Betriebsreglement für den Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen zur öffentliche Auflage finden Sie hier.

Die Änderungen bedeuten vor allem mehr Lärm über dem dichtest besiedelten Gebiet im Süden des Flughafens. An Bisentagen soll künftig am Flughafen Zürich der «Südstart geradeaus» geflogen werden. Die direkt betroffenen Gemeinden werden gegen das Betriebsreglement Rechtsmittel ergreifen. Die rund 180‘000 Menschen im direkten Süden des Flughafens sind bereits heute stark durch Fluglärm belastet.

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Fluglärmforums Süd, der Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens, eine Mustereinsprache für die Bevölkerung zum Betriebsreglement Flughafen Zürich erarbeiten lassen, welche auch individuell angepasst werden kann. Die Einsprachebehandlung erfolgt kostenlos.

Die Bevölkerung wird deshalb eingeladen, sich gegen die geplanten Änderungen zur Wehr zu setzen. Die Einsprachefrist ist zeitlich begrenzt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) setzt eine Frist bis zum 2. Oktober 2018 (Datum des Poststempels). Setzen auch Sie sich für ein ruhiges Küsnacht ein!

Gemeinderat Küsnacht nimmt zur Revision des SIL Stellung

Der Gemeinderat hat grundlegende Vorbehalte zur Luftfahrtpolitik des Bundesrats und zur Revision des Konzeptteils SIL, dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt. Im laufenden Mitwirkungsverfahren fordert er in seiner Behördenstellungnahme Bundesbern auf, die Vorlage grundlegend zu überarbeiten. Die Bevölkerung wurde bereits dazu aufgerufen, ebenfalls zum SIL Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Thematik befasst und den revidierten Konzeptteil im Detail geprüft. Er fordert vom Bund eine Kurskorrektur. In seiner Behördenstellungnahme begründet der Gemeinderat seine Haltung und stellt acht Teilanträge. Die Kernpunkte der Kritik lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Grundsätze und Ziele zur Luftfahrtpolitik der Schweiz sind in den Konzeptteil SIL zu integrieren.
  • In der Luftfahrtpolitik ist eine Abkehr vom Nachfrageprinzip hin zum Angebotsprinzip zu verfolgen.
  • Die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur hat auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der gleichwertigen Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen zu erfolgen.
  • Die Luftverkehrsprognosen sind nicht auf die Nachfrage, sondern auf die vorhandenen Kapazitäten des Bestandes auszurichten. Dafür ist eine Übersicht über das vorhandene Kapazitätsangebot der Flugplätze zu erstellen.
  • Der Bund hat für den bedeutenden Sektor Luftfahrt erstmals klimapolitische Massnahmen zu definieren und die Luftfahrt dadurch einen anteilmässigen Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastungen zu leisten.
  • Es sind finanzpolitische Lenkungsmassnahmen (Steuern, Abgaben und Gebühren) im Luftverkehr einzuführen.
  • Die Betriebszeiten sämtlicher Landesflughäfen sind auf maximal 17 Stunden (6 bis 23 Uhr) zu beschränken und durchzusetzen.
  • Das Sachplanverfahren hat die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden sicherzustellen.

Bereits seit letzter Woche steht der Bevölkerung auf der Homepage der Gemeinde unter www.kuesnacht.ch/fluglaerm eine Musterstellungnahme zur Verfügung. Die Eingabefrist (Poststempel) für Stellungnahmen aus der Bevölkerung endet am 4. September 2018. Gemeindepräsident Markus Ernst hofft auf eine rege Beteiligung der Bevölkerung und sagt: "Der Gemeinderat erwartet vom Bund, dass er die Stimmen aus den betroffenen Gemeinden wahrnimmt".

Was ist der SIL?
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest. Der Konzeptteil legt das Gesamtnetz mit den Standorten und den Funktionen der einzelnen Flugplätze fest. Der zivile Luftverkehr hat sich in den letzten Jahrzehnten stark entwickelt. Die Ansprüche an die Nutzung der Flugplätze sowie die politischen und planerischen Vorgaben haben sich ebenfalls verändert. Deshalb wird der geltende Konzeptteil aus dem Jahr 2000 revidiert.

Stellungnahme des Gemeinderates

23. August 2018

Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) – Musterstellungnahme zur Revision Konzeptteil

Die Gemeinde Küsnacht nimmt an der sogenannten Mitwirkung der laufenden Revision des Konzeptteils zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) teil. Der SIL und insbesondere auch der Konzeptteil bilden die Grundlagen für die künftige Flughafenpolitik des Bundes. Die Unterlagen sind unter folgendem Link SIL-Konzeptteil einsehbar.

Die Mitwirkung steht auch der Bevölkerung offen. Wir laden Sie ein, sich an der Mitwirkung zu beteiligen und bieten Ihnen an, die vorbereitete Musterstellungnahme (.docx) / Musterstellungsnahme (.pdf) zu verwenden. 8-ung: Einsendeschluss ist der 4. September 2018 (Datum des Poststempels).

Äussern Sie sich zum SIL-Konzeptteil und setzen Sie sich für unseren Lebensraum und die Wohngemeinde Küsnacht ein.

Bitte beachten Sie auch das Faktenblatt zum Flughafenbetrieb und Fluglärm.

20. Juli 2018

Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) - Mitwirkung zur Revision Konzeptteil gestartet

Der Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) enthält generelle Ziele und Vorgaben zur Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt. Er legt das Gesamtnetz mit den Standorten und den Funktionen der einzelnen Flugplätze fest. Der geltende Konzeptteil stammt aus dem Jahr 2000. Seither hat sich der zivile Luftverkehr stark weiterentwickelt und die Ansprüche an die Nutzung der Flugplätze sowie die politischen und planerischen Vorgaben haben sich verändert. Deshalb wird der SIL-Konzeptteil revidiert.

Die im SIL-Konzeptteil festgelegten generellen Grundsätze werden für die einzelnen Flugplätze in Objektblättern konkretisiert, so auch für das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich, das die Rahmenbedingungen für den Ausbau und den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich behördenverbindlich festlegt. Die Verfahren zu den Objektblättern werden unabhängig vom Verfahren zum Konzeptteil durchgeführt.

Die Mitwirkung der Bevölkerung zum revidierten SIL-Konzeptteil startete am 4. Juli und dauert bis am 4. September 2018. Stellungnahmen sind bis am 4. September 2018 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Die Gemeinde Küsnacht wird sich zum SIL-Konzeptteil vernehmen lassen und der Bevölkerung auch eine Musterstellungnahme bis Ende Sommerferien zur Verfügung zu stellen.

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und beteiligen Sie sich am Mitwirkungsverfahren. Äussern Sie sich zum SIL-Konzeptteil und setzen Sie sich für unseren Lebensraum und die Wohngemeinde Küsnacht ein!

5. Dezember 2016

Nachdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt über 5000 Einsprachen aus der Bevölkerung gegen die geplanten Südstarts eingereicht worden sind, hat auch der Gemeinderat Küsnacht eine Behördenstellungnahme zum angepassten Objektblatt SIL zum Flughafen Zürich eingereicht. Küsnacht wehrt sich vehement und mit überzeugenden Gründen und Argumenten.
Hier geht es zur Medienmitteilung.
Hier können Sie die Stellungnahme des Gemeinderates einsehen

27. Oktober 2016

Der Küsnachter Bevölkerung steht eine Musterstellungnahme mit fünf Begehren und zehn Gründen zur Verfügung um sich gegen den unnötigen Fluglärm und –verkehr zu wehren.

Musterstellungnahme

Eine "unterschriftsreife" Papierversion der Musterstellungnahme kann auch beim Gemeindebüro der Gemeindeverwaltung Küsnacht bezogen werden.

8-ung: Eingabefrist ist der 8. November 2016 (Datum des Poststempels).

Medienmitteilung vom 28. Oktober 2016

30. September 2016

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) / Objektblatt Flughafen Zürich (SIL Teil III C) / Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung

Das SIL-Objektblatt legt die Rahmenbedingungen für den Ausbau und den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich behördenverbindlich fest. Es ist die Grundlage für die Genehmigung des Betriebsreglements sowie für die Bewilligung von Infrastrukturanlagen (Plangenehmigungen). Es soll sowohl für die Region als auch für den Flughafen zur Rechts- und Planungssicherheit beitragen.

Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich ist seit dem 26. Juni 2013 in Kraft. Mit der vorliegenden Anpassung des SIL-Objektblattes sollen nun die raumplanerischen Leitplanken für die langfristige Entwicklung des Flughafens definitiv festgesetzt werden. Nachdem nach wie vor nicht bekannt ist, wann die Ratifizierung des Staatsvertrags mit Deutschland abgeschlossen werden kann, steht dabei die Umsetzung der Massnahmen aus der Gesamtüberprüfung der Sicherheit vom Dezember 2012 im Vordergrund.

Der Entwurf des SIL-Objektblattes für den Flughafen Zürich wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte öffentlich aufgelegt. Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich kann vom 30. September bis 8. November 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Gemeindebüro, Obere Dorfstrasse 32, eingesehen werden und ist unter folgendem Link SIL-Objektblatt einsehbar.

Die Publikation der öffentlichen Auflage erfolgte im Küsnachter und im Amtsblatt des Kantons Zürich am 29. bzw. 30. September 2016. Der Gemeinderat Küsnacht wird am 26. Oktober 2016 seine Stellungnahme zum Entwurf des SIL-Objektblattes verabschieden und auf der Homepage veröffentlichen. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und beteiligen Sie sich am Mitwirkungsverfahren. Äussern Sie sich zum SIL-Objektblatt und setzen Sie sich für unseren Lebensraum und die Wohngemeinde Küsnacht ein!

Das SIL-Objektblatt wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.