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Informationen zu Wahlen und Abstimmungen

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus

  • Verwenden Sie die amtlichen Wahl-/Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Falten oder trennen Sie die Wahl-/Stimmzettel nicht. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.

Briefliche Stimmabgabe

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert. Achten Sie darauf, dass nebenstehende Rücksende-Adresse durch das Kuvertfenster sichtbar ist.
  • Senden Sie das Antwortkuvert rechtzeitig per Post;
    Wahl-/Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Das Antwortkuvert können Sie am Wahl- / Abstimmungssonntag bis um 11.00 Uhr auch in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.

Vorzeitige Stimmabgabe

  • Montag bis Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag, während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses, am Informationsschalter in der Eingangshalle.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Beachten Sie die Rubriken Urnenöffnungszeiten und Vorzeitige Stimmabgabe.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel persönlich in die Urne.
    Diese ist am Wahl- und Abstimmungssonntag bis um 11.00 Uhr geöffnet.

Stimmabgabe durch Stellvertretung

  • Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl-/Stimmzetteln mit.
  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Wer das Stimm- und Wahlrecht hat, kann an eidgenössischen Abstimmungen und an Nationalratswahlen teilnehmen. Die Teilnahme an kantonalen Abstimmungen und Wahlen ist in den kantonalen Gesetzgebungen geregelt und im Kantonen Zürich möglich. Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer erhalten Sie das Wahl- und Stimmrecht nicht automatisch. Ihre politischen Rechte erlangen Sie durch direkte Anmeldung bei der Schweizer Vertretung im Ausland, bei der Sie immatrikuliert sind. Die einmal gewählte Stimmgemeinde bleibt bis zur Exmatrikulation bestehen und kann nicht mehr gewechselt werden.

Die Voraussetzungen für die Anmeldung finden Sie detailliert im Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.1) und in der dazugehörigen Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.11)

Die Stimmabgabe aus dem Ausland erfolgt brieflich. Die Portokosten für die Rücksendung tragen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer selbst.

Anmeldung im Stimmregister: Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Schweizer Vertretung im Ausland (EDA).
Zustellung der Abstimmungskuverts an die Auslandschweizerinnen und -schweizer: Wenden Sie sich an die Stimmregisterzentrale der Stadt Zürich (+41 44 412 12 00E-Mail)

Merkblatt für Auslandschweizer [pdf, 157 KB]

Mitglieder Wahlbüro

Das Wahlbüro setzt sich aus durch den Gemeinderat gewählten Küsnachterinnen und Küsnachter zusammen. Das Wahlbüro umfasst rund 40 Mitglieder. Die Mitgliederliste kann bei Frau Waltraud Odegaard, Gemeinderatskanzlei, Telefon +41 44 913 11 35 oder  waltraud.odegaard@kuesnacht.ch bezogen werden.