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Fischerei und Jagd

Das Jagdrevier Nr. 64 ist an die Jagdgesellschaft Küsnacht/Erlenbach verpachtet. Die jagdlich ertragsfähige Fläche des Reviers beträgt rund 900 ha (Gemeindegebiet Küsnacht = 760 ha, Gemeindegebiet Erlenbach = 140 ha). Den Mitgliedern der Jagdgesellschaft obliegt unter anderem die Pflicht, das Wild im Jagdrevier gestützt auf die Jagdvorschriften des Kantons Zürich zu hegen.

Das Gemeindegebiet Küsnacht ist auf verschiedene Jagdreviere aufgeteilt. Auf diesem Plan ist ersichtlich, welche Jagdgesellschaft für welches Gebiet (Jagdrevier) zuständig ist.

Die Fischerei wird (wie die Jagd) in verschiedenen Bundes- und Kantonsgesetzen und Verordnungen geregelt. Im Zürichsee ist jedermann berechtigt, die Flug und Grundfischerei vom Ufer aus auszuüben. Es darf dazu 1 Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden. Als Köder sind gestattet: Wurm, Mädli, Brot, Speck, Gummischlüchli. Alles andere erfordert Patente und ist gebührenpflichtig. Auskunft erteilt die Fischerei und Jagdverwaltung des Kantons Zürich. Allein den jeweiligen Pächtern ist das Fischen im Schübelweiher, im Rumensee sowie in den Küsnachter Bächen gestattet.

Alarmorganisation Jagdgesellschaft Küsnacht/Erlenbach:

Priorität Name Telefon
1 Haas Hans-Jürg 044 911 01 56  (P)
079 663 42 29  (M)
2 Trautmann Peter 044 915 57 57  (P)
079 539 69 91  (M)
3 Boltshauser Thomas 079 629 16 03 (M)
4 Aepli Stefan 076 374 49 01  (M)
5 Wüthrich Caroline 044 577 11 23  (G)
079 278 24 28  (M)

Alarmorganisation Jagdgesellschaft Zollikon:

Priorität Name Telefon
1 Wirtz Louis 079 459 04 42  (M)
2 Merkli Alain 043 443 01 47  (P)