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Friedhöfe

Bepflanzung der Gräber

Die Bepflanzung der Grabstätten erfolgt durch das Friedhofpersonal.

Für die Reihengräber mit einer Grabesruhe von 20 Jahren stehen verschiedene Varianten mit einer blühenden Frühjahrs- und Sommerbepflanzung mit Ergänzung durch eine Herbst-/Winterbepflanzung zur Verfügung.

Für die Familiengräber mit einer Grabesruhe von 50 Jahren erfolgt die Bepflanzung individu­ell nach den Wünschen der Angehörigen.

Gräberaufhebungen

Die Grabesruhe für Reihengräber (Einzelgräber) beträgt 20 Jahre.

Es werden nicht einzelne Gräber sondern nur ganze Reihen aufgehoben, bei welchen die Grabesruhe abgelaufen ist.

840.1_Reglement_Bestattungswesen_und_Friedhoefe.pdf
Grabmalgesuch