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Inventarisation

Das Inventarisationsverfahren ist durchzuführen nach dem Tod von steuerpflichtigen Personen,

  • die im Zeitpunkt des Todes in der Gemeinde Küsnacht wohnten
  • hier ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten oder
  • bei Fehlen eines Wohnsitzes in der Schweiz – sich in der Gemeinde Küsnacht bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mindestens 30 Tagen oder
  • ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit – während mindestens 90 Tagen in der Gemeinde Küsnacht aufhielten
  • die ausserhalb des Kantons Zürich Wohnsitz hatten, jedoch im Kanton für Liegenschaften oder Betriebsstätten steuerpflichtig waren.

Der Tod muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt Küsnacht gemeldet werden. Danach werden dem Erbenvertreter innert zwei Wochen folgende Dokumente zugestellt:

  • Inventarfragebogen
  • Tresoröffnungsprotokoll
  • Steuererklärung bis und mit Todestag 

Diese Dokumente (inkl. Erbbescheinigung und Willensvollstreckerzeugnis wenn vorhanden) müssen innert 60 Tagen ausgefüllt dem Steueramt Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht gesandt werden. Falls die Frist von zwei Monaten nicht ausreichend genug ist, bitten wir Sie, mit dem Steueramt Küsnacht in Kontakt zu treten.

Weitere Informationen betreffend das Inventarisationsverfahren entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Merkblatt des kantonalen Steueramtes über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen