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Grundstückgewinnsteuer

Sowohl bei einer zivilrechtlichen als auch bei einer wirtschaftlichen Handänderung ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Grundstückgewinnsteuererklärung einzureichen.

Die vollständg ausgefüllte Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer ist mit den entsprechenden Belegen innert 30 Tagen nach der Handänderung dem zuständigen Gemeindesteueramt einzureichen.

Formular: Grundstückgewinnsteuer

Fristerstreckung können vor Ablauf der 30-tägigen Frist beim Gemeindesteueramt beantragt werden.