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Direkte Bundessteuer

Einsprachen gegen Veranlagungsverfügungen der Direkten Bundessteuer sind schriftlich einzureichen. Eine Einsprache gegen die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern hat nicht in allen Fällen Gültigkeit für die Direkte Bundessteuer. Ab der Steuerperiode 2010 werden die Veranlagungen der Staats- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer gemeinsam eröffnet, so dass in der Regel keine separate Einsprache für die Direkte Bundessteuer mehr nötig ist. Beachten Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite jeder Abrechnung.

Kurslisten

Siehe auch:
Direkte Bundessteuer - Juristische und Natürliche Personen