Strassenreklamen
Bewilligungen für Strassenreklamen / Betriebswegweiser seit dem 1. Januar 2002 ist die geänderte kantonale Signalisationsverordnung in Kraft. Gemäss § 26 lit. b dieser Verordnung sind die Gemeindebehörden für den Vollzug des Bundesrechts über die Strassenreklamen im Bereich der Staats- und Gemeindestrassen zuständig. Dies hat zur Folge, dass neu die Gemeinden die strassenverkehrsrechtliche Bewilligung erteilen.
Die Abteilung Sicherheit erteilt strassenverkehrsrechtliche Bewilligungen für:
Veranstaltungshinweise, Wahlreklamen, nichtleuchtende Eigenreklamen und Plakate bis ¼ m ²
- Befristete Baureklamen
- Gewerbe-Hinweistafeln
- Befristete Reklamen (z.B. Banderolenwerbung)
Gesuche sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Katasterkopie (Auszug aus dem Grundbuchplan) 1:500 mit rot eingetragenem Standort der Reklame oder der Gewerbe-Hinweistafel
- Bewilligung des Grundeigentümers, wenn sich der Standort auf Privatgrund befindet
- Beiblatt mit Angaben über Grösse, Farbe, Schriftart und Schriftgrösse (evtl. Fotomontage)
Gesuch für eine temporäre Baureklametafel
Gesuch für eine temporäre Reklame
Gesuch für eine Strassenreklame
Gesuche sind zu richten an:
Gemeinde Küsnacht
Abteilung Sicherheit
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Tel. 044 913 13 03
E-Mail