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Fussgängerhängebrücke Küsnachter Tobel / Einsprachebericht / Projektfestsetzung nach § 15 Strassengesetz

Projektfestsetzung gestützt auf § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG)

Der Gemeinderat Küsnacht hat mit Beschluss vom 8. April 2026 das Projekt "Fussgängerhängebrücke Küsnachter Tobel" festgesetzt.
Die Unterlagen zur öffentlichen Planauflage gemäss § 16 und § 17 des Strassengesetzes wurden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Das Projekt mit Behandlung bzw. Entscheid über die Einsprachen nach § 17 Abs. 4 Strassengesetz wird gestützt auf § 15 Strassengesetz festgesetzt. Innerhalb der Frist der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat hat den Einsprachebericht genehmigt und die Einsprache im Sinne der Erwägungen gemäss Einsprachebericht abgewiesen.

Das Bauprojekt liegt vor, bestehend aus den Unterlagen für die Verabschiedung der Projektfestsetzung nach § 15 Strassengesetz:

Die Unterlagen liegen ab dem 17. April 2026 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, öffentlich auf.

Gegen die Projektfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig.

16. April 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit

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