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Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe /Teilrevision

Der Gemeinderat hat mit Beschluss GR 26-10 [pdf, 74 KB] vom 25. Februar 2026 das Bestattungs- und Friedhofreglement teilrevidiert. Die Änderungen treten per 1. Mai 2026 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid sowie allfällige Beweismittel sind in Kopie beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Das Bestattungs- und Friedhofreglement sowie der erwähnte Beschluss des Gemeinderates liegen während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung (Bausekretariat) zur Einsicht auf.

Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe [pdf, 410 KB]

19. März 2026
Der Gemeinderat Küsnacht