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Vorübergehende Verkehrsanordnungen

Der Kanton Zürich saniert in Etappen, von Mitte März 2026 bis Ende Oktober 2027, die Seestrasse im Abschnitt Seestrasse 45 bis Grenze Zollikon. Gleichzeitig werden die Abwasserleitung und die Werkleitungen der Werke am Zürichsee AG erneuert. Diese baulichen Massnahmen lösen folgende Signalisationsänderungen aus:

− Der Verkehr wird mit einem Lichtsignal einspurig durch den jeweiligen Baubereich geführt.
− Das Einbiegen von der Seestrasse in die Golbacher- und Boglerenstrasse ist nur für Anwohnende, Zubringerdienste und Velos gestattet.
− Das Einbiegen von der Alten Landstrasse in die Bühl-, Goldbacher-, Bogleren- und Grundwiesstrasse ist nur für Anwohnende, Zubringerdienste und Velos gestattet.
− Die Durchfahrt der Zürichstrasse ab Grenze Zollikon bis Rigistrasse ist beidseitig nur für Anwohnende, Zubringerdienste und Velos gestattet.
− Achtung: Höhenbeschränkungen bei Goldbacher- (3.2m) und Boglerenstrasse (2.2m)!

Die Verkehrsanordnungen sind entsprechend signalisiert.

Dauer der Einschränkung vom 16. März 2026 bis Anfang November 2027

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art. 90 Ziff. 1, bestraft. Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Meilen Rekurs erhoben werden. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

26. Februar 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit

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