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Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung

Mit Beschluss BK-26-73 vom 3. Februar 2026 [pdf, 111 KB] genehmigte die Baukommission Küsnacht den Vertrag über die laufende Nachführung der Amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Nachführungsvertrag [pdf, 185 KB] sowie der erwähnte Beschluss der Baukommission liegen während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht (Bausekretariat), Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht zur Einsicht auf.

19. Februar 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit

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