Entsorgen an der Wertstoffsammelstelle Küsnacht & Erlenbach – Dauernde Ausnahmebewilligung für durchgehenden Samstagsbetrieb von 12.00 bis 13.00 Uhr
Gestützt auf Art. 22 Abs. 2 der Polizeiverordnung der Gemeinde Küsnacht bewilligt der Vorsteher Tiefbau und Sicherheit das Entsorgen an der öffentlichen Wertstoffsammelstelle Küsnacht & Erlenbach an der Gartenstrasse 2f in Küsnacht ab sofort, samstags von 12.00 bis 13.00 Uhr.
Durch die Ausnahmebewilligung kann das Dienstleistungsangebot an der Wertstoffsammelstelle auf die gesteigerten Bedürfnisse der Bevölkerung mit einem verlängerten Samstagbetrieb angepasst und die heutigen, verkehrstechnischen Engpässe und Staus entschärft werden.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid sowie allfällige Beweismittel sind in Kopie beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Verfügung liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Bausekretariat) zur Einsicht auf und ist hier [pdf, 304 KB] abrufbar.
19. Februar 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit