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Vorübergehende Verkehrsanordnung, Sperrung für Amphibienschutz

Die Weinmanngasse, im Bereich Schübelweiher und die Zumikerstrasse, im Abschnitt Obere Bühl- bis Boglerenstrasse, werden infolge Amphibienwanderung wie folgt gesperrt:

Ca. Anfangs Februar 2026 (witterungsabhängig) – ca. Ende April 2026, jeweils von 18.00 - 07.00 Uhr

Die steigenden Temperaturen sind Auslöser dafür, dass Tausende von Tieren zu ihren Laichgewässern umsiedeln müssen. In der Gemeinde Küsnacht überqueren Kröten und Frösche auf ihrer Wanderung zum Schübelweiher und zum Rumensee die Weinmanngasse bzw. die Zumikerstrasse. Mit der nächtlichen Strassensperrung werden Autounfälle vorgebeugt und die Verkehrssicherheit sowie der Amphibienschutz erhöht.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, gestützt auf dessen Art. 90 Ziff. 1, bestraft.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Meilen Rekurs erhoben werden. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

5. Februar 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit

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